Ein Klassiker für Referendar:innen und Richter:innen zum Berufseinstieg:
Der Tenor ist die Essenz des Urteils. Allen Zivilgerichtsurteilen ist die Urteilsformel, die Tenorierung, vorangestellt, die kurz den zusammengefassten Entscheidungsinhalt vollständig umschreibt. Dieser Tenor ist die „Visitenkarte“ des Urteils und der Examensklausur. Er besteht aus den drei Entscheidungen: zur Hauptsache, zu den Kosten und zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Auch im Rahmen der juristischen Ausbildung hat die Tenorierung einen erheblichen Einfluss auf den Erfolg der Klausuren im Zweiten Juristischen Staatsexamen und ihrer vorbereitenden Leistungsnachweise.
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